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rbeiten auf Honorarbasis oder als Honorarkraft kann sehr attraktiv sein. Du bist ein freier Mitarbeiter, arbeitest selbständig und bist nicht weisungsgebunden. Doch was bedeutet dieses Arbeitsverhältnis noch?

Selbständig auf Honorarbasis arbeiten: Wie hoch ist mein Verdienst?

Wenn du auf Honorarbasis arbeitest, erfolgt die Abrechnung deiner Dienstleistung ohne jegliche Sozialversicherungsbeiträge mit dem Auftraggeber. Wie viel Geld du letztlich erhältst, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:

  • Es gibt gesetzliche Verordnungen, die beispielsweise für Ärzte und Steuerberater greifen.
  • Es greift das wirtschaftliche Interesse, was bedeutet, dass zum Beispiel Anwälte Zeit und Arbeitsaufwand mit einberechnen.
  • Künstler, Privatlehrer und einige Berufsgruppen mehr können individuelle Kalkulationen nutzen. So gibt es Saisonbeiträge oder ein Ausfallhonorar, sollte der Auftraggeber die Arbeit absagen.

Grundsätzlich lässt sich ein großer Unterschied zwischen der Arbeit auf Honorarbasis und einem Job im festen Angestelltenverhältnis feststellen: Als Arbeitnehmer bekommst du ein fixes Gehalt pro Monat. Zudem bist du sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dein Arbeitgeber führt von dem Bruttogehalt die Lohnnebenkosten ab.

Bei Freelancern bzw. beim Arbeiten auf Honorarbasis gibt es ein fixes Honorar pro Stunde oder pro Projekt. Die Höhe variiert je nach Dienstleistung.

Honorartätigkeit gleich selbstständig?

Eine häufige Frage ist, ob ein Arbeiten auf Honorarbasis das Gleiche wie bei einer selbstständigen Tätigkeit ist. Gern wird in diesem Zusammenhang der Begriff „Scheinselbständigkeit“ verwendet, denn hinter einem scheinbar selbständigen Arbeitsverhältnis, wie das beim Arbeiten auf Honorarbasis sein sollte, steckt gelegentlich ein Angestelltenverhältnis. Hiervon sind vor allem Personen betroffen, die einen künstlerischen oder wissenschaftlichen Beruf ausüben. Eine Honorarkraft ist nicht selbstständig, wenn:

  • sie vom Auftraggeber klare Weisungen erhält und danach ihre Arbeit ausübt.
  • sie nach Zeit, Ort und Umfang der Tätigkeit Aufgaben, wie ein festangestellter Kollege erfüllt.

Das Finanzamt wittert zudem eine abhängige Beschäftigung, sofern die Telefonnummer und die Mailadresse vom Auftraggeber verwendet werden. Gleiches zählt, sobald Vertretungsregelungen mit festangestellten Kollegen existieren. Um sich von der Scheinselbständigkeit abzugrenzen, ist es wichtig, dass die Honorarkraft ihr eigenes Unternehmerrisiko trägt. Sie besitzt ihren eigenen Laptop, Papier, Visitenkarten, Homepage etc. Zudem ist es wichtig, dass der Selbständige nicht nur einen Auftraggeber hat. Das kann natürlich vorkommen, sollte aber nur ein temporärer Zustand sein.

Selbständig auf Honorarbasis als Nebenjob: Wie sieht es mit den Sozialabgaben aus?

Du arbeitest nebenberuflich auf Honorarbasis und übst eine Lehrtätigkeit aus? Wenn diese dich nicht mehr als sechs Stunden pro Woche beansprucht, ist das Abführen von Sozialabgaben nicht notwendig. Wichtig ist auch, dass diese Arbeit nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit einer Vollzeitstelle pro Jahr einnimmt.

Beispiele für Lehrtätigkeiten auf Honorarbasis sind:

  • Betreuer
  • Ausbilder
  • Erzieher
  • Übungsleiter

Wenn du eine dieser Tätigkeiten ausführst, kannst du dich auf Grundlage des Übungsleiterfreibetrags oder Betreuungsfreibetrags in einer Höhe von 2.400 € befreien lassen. Das bedeutet, dass dieser Wert nicht bei der Einkommenssteuer geltend gemacht wird.

Wie sieht es mit Versicherungen aus?

Wenn du auf Honorarbasis tätig wirst, musst du dich selbst krankenversichern. Wie Arbeitnehmer kannst du zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenkasse wählen. Für was du dich entscheidest, hängt von deinen individuellen Präferenzen und dem Einkommen ab.

Sobald dein Einkommen im Monat höher als 400 € beträgt, wirst du in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen.

Sie dürfen dich nicht ablehnen. Bei privaten Krankenkassen ist die Sachlage anders. Aufgrund deines Alters, deiner persönlichen Krankengeschichte und deines Geschlechts dürfen sie dich ablehnen.

Besonders häufig sind Jobs auf Honorarbasis, bei denen die Tätigkeit in den künstlerischen, journalistischen oder publizistischen Bereich fällt. Für diese Personen bietet sich eine Versicherung in der Künstlersozialkasse an. Um dort aufgenommen zu werden, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Künstler und Journalisten müssen ein gewisses Mindesteinkommen aufweisen. Darüber hinaus müssen sie einen Nachweis erbringen, dass es sich um eine kreative oder künstlerische Tätigkeit handelt.

Solltest du eine Lehrtätigkeit auf Honorarbasis haben, bist zu rentenversicherungspflichtig. Sofern du selbständig als Leiter eines Kurses agierst, musst du dich in den ersten drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit bei der „Deutschen Rentenversicherung“ anmelden. Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme: Sie greift, sofern deine Honorartätigkeit lediglich zwei Monate oder 50 Arbeitstage in einem Kalenderjahr andauert oder das Honorar weniger als 450 € pro Monat beträgt. Darüber hinaus sind Kursleiter und Dozenten von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen, wenn diese selbst einen Arbeitnehmer mit Versicherungspflicht beschäftigen.

Wie muss ich das mit den Steuern handhaben?

Die Steuern musst du selbst abführen. Um das zu tun, meldest du dich wie jeder andere Selbständige beim Finanzamt. Dieses gibt dir eine Steuernummer. Eine Lohnsteuer fällt allerdings nicht an. Die Einkommensteuer wird aus deinem Honorar bezahlt, welches du mit dem Auftraggeber vereinbarst.

Beachte auch hierbei, dass es einen Grundfreibetrag gibt, dessen Höhe sich jedes Jahr ändern kann. Zusätzlich kann er sich durch etwaige Werbungskosten wie Fahrkosten, Büromiete und Kosten für Arbeitsmittel ändern. Hierzu zählt ebenfalls eine technische Ausstattung wie Computer. Liegst du über der Freibetragsgrenze, fällt Einkommensteuer an. Sofern deine Honorarkraft nicht unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 fällt, kann Umsatzsteuer erhoben werden.

Deine Steuern werden stets zum Jahresende fällig, wenn du die Steuererklärung abgibst. Aus diesem Grund solltest du etwas von deinem Honorar beiseitelegen, um genug Geld für das Finanzamt zu haben. Das gehört auch zum selbständig machen dazu und wird leider oft und gerne vergessen.

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Photo by Matthew LeJune on Unsplash

Publiziert am 
Oct 19, 2020
 in Kategorie:
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