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enn du dich selbständig machst, kommst du vielleicht irgendwann zu dem Punkt, an dem du einen Mitarbeiter einstellen möchtest. Gerade in Kleinbetrieben mit weniger als zehn Angestellten stellt dies eine besondere Herausforderung dar – für den Mitarbeiter und für dich. Wenn sich beide Parteien darüber im Klaren sind, lässt sich eine nervenaufreibende und kostspielige Kündigung vermeiden.

Vor der Entlassung kommt die Einstellung

Es mag wie eine Binsenweisheit klingen, aber sich diese bewusst zu machen, ist wichtig: Die Einstellung eines Mitarbeiters bedeutet, dass es vielleicht früher oder später zur Kündigung seines Arbeitsvertrags kommen kann. Entweder kündigt der Mitarbeiter selbst oder du sprichst die Kündigung aus. Dies ist ein unschöner Umstand, der oft mit erheblichen Kosten und Umständen einhergeht. Eine emotionale Belastung, die für beide Seiten entsteht, ist nur verständlich. Umso wichtiger ist es, alles daranzusetzen, eine „unnötige“ Kündigung zu vermeiden.

Das ist leichter gesagt als getan, aber lässt sich mit einem Satz zusammenfassen: Du und der Mitarbeiter müsst euch sorgfältig auswählen.

Sicherlich gibt es immer ein Restrisiko, aber dieses gilt es durch ein smartes Vorgehen zu minimieren.

Der Mitarbeiter muss wissen, worauf er sich einlässt

Du, als Selbständiger, befindest dich in einer schwierigen Situation. Gerade in der Anfangszeit sind Finanzen knapp, weshalb du viel dafür tun musst, um alle Kosten zu stemmen. Auch im weiteren Verlauf deiner Geschäftstätigkeit ist dies oft der Fall. Immer wieder wirst du mit einem Kampf um deine Existenz konfrontiert. Genau das solltest du – auf freundliche Weise – deinen Bewerbern vermitteln. Einige sind sich dessen bewusst, aber andere leben in dem Glauben, dir als Selbständiger würde das Geld nur so zu fliegen. Dass du viel Zeit, Mühe, Aufwand und Privatleben dafür aufwendest, den Mitarbeitern jeden Monat ihr Gehalt zu überweisen, sehen sie nicht.

Wenn du als Unternehmer einen Mitarbeiter einstellst, der ein Bruttogehalt von etwa 2.500 Euro pro Monat bezieht, musst du als Arbeitgeber noch einmal fast die Hälfte dieses Betrags pro Monat für Lohnnebenkosten und andere arbeitsbezogene Kosten zahlen. Das wird oft vergessen. Selbstverständlich gibt es für dich die Möglichkeit, preiswertere Beschäftigungsmodelle wie Werksstudenten und 450-Euro-Aushilfen auszuwählen, aber diese gehen mit anderen Nachteilen einher.

Stellst du jemanden in deinen Kleinbetrieb ein, dann sensibilisiere ihn auch dafür, was dies für seine Arbeitsleistung und seinen Arbeitsalltag bedeutet. So wird von ihm ein größeres Mitdenken erwartet als in einem Großunternehmen. Häufig ist zudem das Betätigungsfeld erweitert.

Hast du beispielsweise gerade eine spontane Videokonferenz mit einem wichtigen Kunden, kann es sein, dass der eingestellte Grafiker eine Runde mit deinem Hund gehen muss, weil dieser gerade winselnd kundtut, dass er ein dringendes Geschäft zu erledigen hat.

Das hat nichts mit einer Degradierung des Angestellten oder einer Missachtung seines Arbeitsvertrags zu tun. Im Gegenteil: Diese Videokonferenz dient dazu den Kunden weiter zu binden und damit Einnahmen für die Zukunft zu gewährleisten, was auch eine Sicherheit für die nächste Gehaltszahlung darstellt. Es geht also darum, im Interesse aller, die Firma am Laufen zu halten. Das kann dazu führen, dass ausnahmsweise ungewöhnliche Tätigkeiten übernommen werden müssen. Ist man sich darüber einig, stellen solche Tätigkeiten für niemanden ein Problem dar. Sieht ein Mitarbeiter darin einen Kündigungsgrund, ist er für den Kleinbetrieb im Allgemeinen vielleicht nicht geschaffen. Deshalb ist es wichtig, bereits im Bewerbungsgespräch auf grundsätzliche Einstellungen zur Arbeitsbereitschaft einzugehen.

Es passt doch nicht: Jetzt die Kündigung aussprechen?

Du hast den Mitarbeiter mit bester Sorgfalt ausgewählt und glaubst, ihr passt zusammen. Klappt es dann trotzdem nicht, hilft alles nichts: Es ist besser und günstiger früher eine Kündigung aussprechen, als über Jahre hinweg jemanden mitzuziehen, der innerlich bereits gekündigt hat. Typische Kündigungsgründe sind:

  • Verhaltensbedingte Gründe wie Fehlverhalten des Arbeitnehmers in Form von Diebstahl oder häufigen Verspätungen
  • Personenbedingte Gründe wie Krankheit oder verminderte Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers
  • Betriebsbedingte Gründe können ein Arbeitsplatzabbau oder eine Schließung des Unternehmens aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten sein.

Übrigens: Eine ordentliche oder fristgemäße Kündigung ohne triftigen Grund ist im Kleinbetrieb möglich, da du in der Regel weniger als zehn Vollzeitmitarbeiter beschäftigst. Im Kleinbetrieb kann eine Kündigung zudem ohne vorherige Abmahnung stattfinden.

Musst du eine Kündigungsfrist einhalten?

In einem Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern gilt der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz nicht. Die Kündigungsfrist ist jedoch durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Gemäß § 622 BGB beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Es gibt auch gestaffelte, längere Kündigungsfristen ab einer Betriebszugehörigkeit von mehr als zwei Jahren, die bis zu vier Monaten reichen können.

Hier ein Überblick über die gesetzlichen Fristen zur Kündigung in Kleinbetrieben:

  • Bis zu 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
  • Ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit: 1 Monat zum Monatsende
  • Ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit : 2 Monate zum Monatsende
  • Ab 8 Jahren Betriebszugehörigkeit : 3 Monate zum Monatsende

Mitarbeiter und Chef: beide stehen in der Bringschuld

Die Selbstständigkeit stellt dich vor besondere Herausforderungen. Stellst du Mitarbeiter ein, gehst du eine große Verantwortung ein. Im besten Fall sind sie größtenteils eine Entlastung für deine Arbeitstätigkeit und eine Bereicherung für den Betrieb. Solche Mitarbeiter sind sehr wertvoll.

Um sie zu halten, solltest du fair mit ihnen umgehen. Das bezieht sich nicht nur auf das Gehalt, sondern auch auf den menschlichen Umgang.

Immerhin ist die Beziehung Chef-Mitarbeiter in Kleinbetrieben besonders eng. Darüber hinaus hat der Mitarbeiter die Verantwortung, seine Arbeit gewissenhaft durchzuführen und sich darüber bewusst zu sein, welche Verpflichtung er eingeht, wenn er Teil eines kleinen Unternehmens wird.

Hinweis in eigener Sache: Die hier angebotenen Informationen ersetzen selbstverständlich keine Steuer-, Finanz- oder Gründerberatung. Bitte wende dich an einen qualifizierten Fachanwalt, Steuerberater oder anderen Experten, um deine eigene Situation abzuklären. - Stand April 2023

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Publiziert am 
Apr 28, 2023
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