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ndlich keinen Chef mehr! Selbstständigkeit kann sehr lohnend und verlockend sein. Sie kann sogar einen Weg darstellen, um ein glücklicheres Leben zu führen. Doch damit Ihre Unternehmung nicht in einem Fiasko oder bereits zu Beginn zum Burnout führt, sollten Sie einiges beachten. Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps rund um das Thema selbstständig machen mit und ohne Gewerbeschein, freies Gewerbe und Kleingewerbe. Vieles mag kompliziert und aufwendig klingen, aber es ist einfacher, als Sie vielleicht vermuten.

Freiberufler oder mit Gewerbeanmeldung?

In Deutschland gibt es unterschiedliche Formen der Selbstständigkeit. Deshalb existiert auch keine eindeutige Antwort auf die Frage: Wo muss ich mich anmelden? Es ist aber wichtig, zwischen einer Selbstständigkeit ohne Gewerbeanmeldung und mit Gewerbeschein zu unterscheiden. Welches für Sie die richtige Wahl ist, sagt Ihnen das Einkommensteuergesetz §18 EStG. Es macht deutlich, dass zur freiberuflichen Tätigkeit selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, schriftstellerische, künstlerische, erzieherische und unterrichtende Tätigkeiten gehören. Ganz konkret fallen darunter die folgenden Berufe:

  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Dolmetscher
  • Bergführer
  • Bildhauer
  • Designer
  • Diätassistent
  • Dirigent
  • EDV-Berater
  • Fotograf
  • Künstler
  • Dozent
  • Magier
  • Marketingberater
  • Musiker
  • Raumgestalter
  • Schauspieler
  • Schriftsteller
  • Tanzlehrer
  • Unternehmensberater
  • Visagist
  • Werbetexter

Gewerbeschein oder nicht: An wen muss ich mich wenden?

Da sich nicht sagen lässt „Selbstständigkeit ist gleich ein Gewerbe“ müssen sich nicht alle Selbstständigen um einen Gewerbeschein kümmern. Wer ein Gewerbe anmelden möchte, tut dies bei seinem zuständigen Amt in Stuttgart. Weitere Infos dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Stuttgart.

Wer ohne Gewerbeanmeldung als Freiberufler tätig wird, meldet sich mit einem formlosen Schreiben beim Finanzamt in Stuttgart an. Sind Sie Gründer und möchten eine freiberufliche Tätigkeit anmelden, lassen sie demnach das Gewerbeamt und das Handelsregister aus. Sie sind von der Gewerbesteuer befreit.

Freiberuflich selbstständig oder Gewerbebetrieb: Wo ist die Abgrenzung zum Gewerbe?

Ob freiberuflich selbständig oder Gewerbebetrieb: Diese Entscheidung trifft letztlich das Finanzamt. Es kann einen freien Beruf anerkennen oder eben nicht. Die Abgrenzung fällt diesbezüglich oft nicht leicht. Manchmal erscheinen die Grenzen fließend. Ein Beispiel: Was sind Blogger? Freiberufliche oder sind sie selbstständig mit Gewerbe? Hierbei kommt es auf die genaue Tätigkeit des Bloggers an. Ist er ein freier Texter, wird er wie ein Journalist als Freiberufler behandelt. Ist der Blogger jedoch Teil eines Affiliate-Programms und platziert beispielsweise Produkte auf der eigenen Homepage inklusive Verlinkung zu Online-Shops, benötigt er ein Gewerbe.

Selbständig ohne Gewerbeanmeldung mit mehreren Personen: Geht das?

Manchmal kommt es vor, dass sich mehrere Freiberufler zusammenschließen. Sie können dies in Form einer Partnergesellschaft tun, die einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) ähnelt. Es ist eine Personengesellschaft, für dessen Gründung kein Startkapital erforderlich ist. Jedoch ist zu beachten, dass alle zusammengeschlossenen Freiberufler mit ihrem Privatvermögen haften. Eine Gewerbesteuer fällt nicht an. Nur wenn die Freiberufler eine GmbH gründen, sind sie gewerbesteuerpflichtig.

Selbständig ohne Gewerbeschein oder mit: Wenn Sie sich unsicher sind

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie einen Gewerbeschein benötigen oder nicht, können Sie beim Finanzamt in Stuttgart um Hilfe anfragen. Dort erhalten Sie eine kostenlose Beratung, um etwaige Unsicherheiten zu klären. Wie bereits erwähnt: Letztlich ist es die Finanzbehörde, die entscheidet, zu welcher Gruppe Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit gehören. Gern geben Ihnen die Finanzamtmitarbeiter auch Tipps, sofern Sie Sie sich nebenberuflich selbstständig machen möchten.

Ich bin Freiberufler: Wie melde ich mich an?

Wie weiter oben angeführt, informiert Sie das Finanzamt formlos über Ihre freiberufliche Tätigkeit. Wann? Dafür gewährt Ihnen die Behörde eine Frist von vier Wochen. Die Frist beginnt mit der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit. In das Schreiben gehören folgende Informationen:

  • Name
  • Anschrift
  • Ihre Kontaktdaten
  • Datum des Beginns der Selbstständigkeit
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Steuer-Identifikationsnummer

Im Schreiben an das Finanzamt bitten Sie um das dementsprechende Formular zur Anmeldung Ihrer selbstständigen Tätigkeit und eine Steuernummer. Sobald das Schreiben bearbeitet wurde, erhalten Sie von der Behörde einen Fragebogen sowie Ihre individuelle Steuernummer. Sie sind dazu verpflichtet, diesen Fragebogen wahrheitsgemäß auszufüllen und zurückzusenden.

Anmeldung eines Gewerbes: Wie geht das?

Das Prozedere ist ein wenig aufwendiger als bei einer freiberuflichen Tätigkeit. Sie brauchen einen Termin beim Gewerbeamt in Stuttgart. Überprüfen Sie jedoch vorab, ob weitere Genehmigungen erforderlich sind. Sind Sie beispielsweise Handwerker, müssen Sie einen Eintrag in deren Handwerkskammer vorweisen. Ob auf Sie solche Bestimmungen zutreffen, erfragen Sie bei der Industrie- und Handelskammer www.stuttgart.ihk24.de. Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie vor Ort beim Gewerbeamt eine Bearbeitungsgebühr entrichten müssen. Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf etwa 40 Euro. Bitte bringen Sie zu dem Termin auch die folgenden Unterlagen mit:

  • Ausweis
  • alle notwendigen Genehmigungen (vom Gewerbe abhängig)
  • Handwerkskarte (für Handwerksberufe)
  • Handelsregisterauszug (falls Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist)
  • Führungszeugnis

Und was jetzt? Nach Ihrem Termin beim Gewerbeamt meldet sich dieses von selbst beim Finanzamt. Die Finanzbehörde schickt Ihnen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Sie müssen ihn wahrheitsgemäß ausfüllen und zurückschicken.

In Stuttgart selbständig machen: Ein bisschen Aufwand führt zum Ziel

Es kann die richtige Entscheidung sein, sich selbstständig zu machen. Sehr groß ist der Schritt auf behördlicher Seite nicht. Das Finanzamt bietet kostenfreie Beratungen auch. Als hilfreich kann sich zudem ein Gang zum Steuerberater und zu Gründungszentren erweisen. Sie bieten ebenfalls Unterstützung bei der Frage: Wo muss ich mich anmelden?

Obiges Konzept "In Stuttgart Selbstständig Machen: Wo Muss Ich Mich Anmelden" hier auch als Infografik. Klicke auf den Lnk oder auf das Bild für einen großen PDF Anblick, und der Möglichkeit die infografik zu drucken. Hier findest Du alle unsere Tipps Selbständig machen infografiken.

Infografik In Stuttgart Selbstständig Machen: Wo Muss Ich Mich Anmelden

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Photo by Nathan Dumlao on Unsplash

Publiziert am 
Mar 2, 2020
 in Kategorie:
Pflichten

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